Unsere Anwaltskanzlei leistet auch Rechtshilfe für natürliche Personen, die keine Gewerbetätigkeit betreiben.
Die Rechtsdienstleistungen für Verbraucher umfassen insbesondere gerichtliche und außergerichtliche Fälle auf dem Gebiet des Zivilrechts (Vertragsrecht, Immobilienrecht, Familienrecht, Erbrecht), des Immobilienrechts und des Verwaltungsrechts.
Unsere Anwälte leisten auch Rechtshilfe im Bereich des Strafrechts, insbesondere bei Wirtschaftsdelikten.