Unsere Anwaltskanzlei erbringt Dienstleistungen auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts und vertritt sowohl natürliche als auch juristische Personen bei Verwaltungsverfahren vor Organen der öffentlichen Verwaltung sowie vor Verwaltungsgerichten. Dazu gehört:

  • Erstellung von Anträgen auf Einleitung von Verwaltungsverfahren,
  • Vertretung von Mandanten im Rahmen von eingeleiteten Verwaltungsverfahren vor staatlichen und selbstverwalteten Verwaltungsorganen, insbesondere in Fällen des Bau- und Umweltschutzrechts,
  • Erstellung von Beschwerden gegen Verwaltungsentscheidungen und anderen Rechtsbehelfen,
  • Vorbereitung von Berufungen an Woiwodschaftsverwaltungsgerichte und an das Oberverwaltungsgericht,
  • Vertretung der Mandanten im Laufe von Verwaltungsverfahren,
  • Erstellung von Rechtsgutachten auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts.

Unsere Anwaltskanzlei konzentriert ihre Tätigkeit insbesondere auf die Bereiche Bau-, Immobilien-, Umweltschutz- sowie Agrarrecht. Die Juristen unserer Anwaltskanzlei verfügen über umfangreiche Erfahrungen in Fällen, die die Erteilung einer Entscheidung über die Bebauungsbedingungen oder einer Baugenehmigung betreffen.